Am 1. 1. 2022 tritt das Gewährleistungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz (GRUG)1 in Kraft, mit dem der Gesetzgeber die Vorgaben der Warenkauf-RL (WKRL)2 und der Digitale-Inhalte-RL (DIRL)3 umsetzt. Das Kernstück dieser Umsetzung bildet das neue Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG). Im Folgenden wird der Mangelbegriff des VGG, der nunmehr auch verstärkt auf objektive Kriterien abstellt, einer genaueren Betrachtung unterzogen.