In der Unternehmenspraxis nimmt das Auftragsvolumen grenzüberschreitender Softwareentwicklungen insb iZm Digitalisierungsinitiativen stetig zu. Der Beitrag befasst sich mit daraus resultierenden praxisrelevanten Fragestellungen einer eventuellen Abzugsteuerpflicht für grenzüberschreitende Softwarezahlungen und Möglichkeiten der DBA-Entlastung.