Die Gesellschafter der gewerblichen KG und die am Unternehmen der KG atypisch beteiligten stillen Gesellschafter bilden gemeinsam und gleichwertig die Mitunternehmerschaft; an diese Mitunternehmerschaft ist der Gewinnfeststellungsbescheid iSd § 188 BAO zu richten. - VwGH 22. 9. 2021, Ra 2020/15/0091.