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Harmonisierung des LSD-BG mit der EU-Entsende-RL: Bedeutung und Auswirkungen

Arbeitsrechto. Univ.-Prof. Dr. Franz SchrankRdW 2021/625RdW 2021, 772 Heft 11 v. 18.11.2021

Bis Ende August 2021 setzten Entsendungen nach Österreich für das LSD-BG ausdrücklich nicht den Abschluss eines grenzüberschreitenden Dienstleistungsvertrages zwischen Auftragnehmern im Ausland und einem Dienstleistungsempfänger in Österreich voraus.11§ 2 Abs 3 aF LSD-BG. Dies ist seither nicht mehr der Fall. Folge dieser Abweichung von der EU-Entsende-RL war, dass jede Dienstreise nach Österreich bzw vorübergehende Entsendung aus dem Ausland (Binnenmarkt, ebenso Drittstaaten) sämtlichen Bestimmungen und Mechanismen des LSD-BG einschließlich des strafbaren Lohndumpingverbots unterlag, soweit keine der wenigen und engen besonderen Ausnahmen griff. Dies ist infolge Harmonisierung mit der EU-Entsende-RL nunmehr grundlegend anders. Der Beitrag bezweckt die Bewusstmachung dieser legistisch eher versteckten grundlegenden Abkehr vom unionsrechtlich äußerst problematischen (die heimische Regelungsmacht wohl überschätzenden22Auch wegen der nach der Rom I-VO außerhalb der Entsende-RL weitgehend fehlenden Regelungszuständigkeit. und nicht gerade EU-freundlichen) Weg. Er will zudem die praktischen rechtlichen Auswirkungen dieser Harmonisierung anhand wichtiger Teilthemen sichtbar machen.

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