Bis Ende August 2021 setzten Entsendungen nach Österreich für das LSD-BG ausdrücklich nicht den Abschluss eines grenzüberschreitenden Dienstleistungsvertrages zwischen Auftragnehmern im Ausland und einem Dienstleistungsempfänger in Österreich voraus.1 Dies ist seither nicht mehr der Fall. Folge dieser Abweichung von der EU-Entsende-RL war, dass jede Dienstreise nach Österreich bzw vorübergehende Entsendung aus dem Ausland (Binnenmarkt, ebenso Drittstaaten) sämtlichen Bestimmungen und Mechanismen des LSD-BG einschließlich des strafbaren Lohndumpingverbots unterlag, soweit keine der wenigen und engen besonderen Ausnahmen griff. Dies ist infolge Harmonisierung mit der EU-Entsende-RL nunmehr grundlegend anders. Der Beitrag bezweckt die Bewusstmachung dieser legistisch eher versteckten grundlegenden Abkehr vom unionsrechtlich äußerst problematischen (die heimische Regelungsmacht wohl überschätzenden2 und nicht gerade EU-freundlichen) Weg. Er will zudem die praktischen rechtlichen Auswirkungen dieser Harmonisierung anhand wichtiger Teilthemen sichtbar machen.