IO: § 6
ZPO: § 235
Im vorliegenden Fall trat die Prozessunterbrechung durch Insolvenzeröffnung zwar erst während des Verfahrens ein; dennoch ist die prozessuale Lage den Fällen vergleichbar, in denen der Gläubiger nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Bestellung eines Insolvenzverwalters seine Insolvenzforderungen gegen den Schuldner persönlich gerichtlich geltend macht und darüber ein Verfahren geführt wird.