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Umstellung der Parteienbezeichnung auf den Insolvenzverwalter

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2021/618RdW 2021, 767 Heft 11 v. 18.11.2021

IO: § 6

ZPO: § 235

Im vorliegenden Fall trat die Prozessunterbrechung durch Insolvenzeröffnung zwar erst während des Verfahrens ein; dennoch ist die prozessuale Lage den Fällen vergleichbar, in denen der Gläubiger nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Bestellung eines Insolvenzverwalters seine Insolvenzforderungen gegen den Schuldner persönlich gerichtlich geltend macht und darüber ein Verfahren geführt wird.

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