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EuGH: Finanzsystem - "Selbstgeldwäsche" (durch Täter der Vortat)

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2021/615RdW 2021, 766 Heft 11 v. 18.11.2021

GRC: Art 50

RL 2005/60/EG : Art 1

Art 1 Abs 2 Buchst a RL 2005/60/EG [zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung] steht einer nationalen Regelung nicht entgegen, nach der die Straftat der Geldwäsche iS dieser Bestimmung vom Urheber der kriminellen Tätigkeit begangen werden kann, aus der die betreffenden Gelder stammen (Vortat).

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