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BGH: Verbraucherverträge betr Kurventreppenlift- Widerrufsrecht

Info aktuellWirtschaftsrechtBearbeiterin: Sabine KriwanekRdW 2021/594RdW 2021, 746 Heft 11 v. 18.11.2021

Der dt BGH hat kürzlich entschieden, dass Verbraucher über das ihnen zustehende Widerrufsrecht zu informieren sind, wenn sie außerhalb von Geschäftsräumen einen Vertrag über die Lieferung und Montage eines Kurventreppenlifts abschließen, für den eine passende Laufschiene angefertigt und in das Treppenhaus des Kunden eingepasst werden muss. BGH 20. 10. 2021, I ZR 96/20.

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