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EuGH: Änderungen der im Konzessionsvertrag vorgesehenen Zahlungsmodalitäten nicht "wesentlich"

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiter: RA Dr. Matthias Öhler/RA Dr. Dagmar MalinRdW 2021/572RdW 2021, 708 Heft 10 v. 15.10.2021

RL 2014/23/EU : Art 43

EuGH 2. 9. 2021, Rs C-721/19 und C-722/19, Sisal

Vor dem Hintergrund der Erneuerung einer Konzession für die Veranstaltung von Sofortlotteriespielen (Rubbellosspielen) in Italien hatte der EuGH ua zu klären, ob eine Änderung der Zahlungsmodalitäten als wesentliche Vertragsänderung iSv Art 43 Abs 4 der RL 2014/23/EU (entspricht § 72 Abs 4 der RL 2014/24/EU für die "klassische" Auftragsvergabe) angesehen werden kann.

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