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Verständigungsverfahren und neue Streitvermeidungstools

EditorialUniv.-Prof. DDr. Gunter Mayr, Sektionschef im BMFRdW 2021/530RdW 2021, 669 Heft 10 v. 15.10.2021

Internationale Steuerthemen gewinnen zunehmend an Bedeutung. Damit rücken auch die Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) stärker ins Blickfeld, die vor allem eine Doppelbesteuerung verhindern möchten. Droht bei der Auslegung und Anwendung der DBA aber dennoch ein Doppelbesteuerungskonflikt, können die Finanzbehörden der Vertragsstaaten in Kontakt treten, um mittels Verständigungsverfahren den Besteuerungskonflikt zu lösen.11Dazu BMF-Info 24. 7. 2019, BMF-010221/0237-IV/8/2019. Bei der Anzahl der offenen Verständigungsverfahren liegt Österreich weltweit auf Platz 11 (OECD statistics 2019). 22Abrufbar unter: https://www.oecd.org/tax/dispute/mutual-agreement-procedure-statistics.htm Weltweiter Spitzenreiter ist Deutschland mit knapp 1.200 offenen Verständigungsverfahren; setzt man die knapp 320 offenen Verständigungsverfahren in Österreich allerdings in eine Bevölkerungs-Relation zu Deutschland, würde Österreich Deutschland locker überholen. Spitzenreiter wären dann übrigens Belgien und Luxemburg.

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