vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern - Handlungsbedarf für Unternehmen

WirtschaftsrechtDr. Regina Kröll/MMag. Lisa StumpfRdW 2020/151RdW 2020, 161 Heft 3 v. 18.3.2020

Am 16. 12. 2019 trat die "Whistleblower-Richtlinie"11 RL (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, ABl L 2019/305, 17. Obwohl die RL selbst vorwiegend den Terminus "Hinweisgeber" verwendet, hat sich die Bezeichnung "Whistleblower-Richtlinie" durchgesetzt. in Kraft. Damit soll ein sicherer Schutz für Hinweisgeber in der EU eingeführt werden, der ua zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität beitragen soll.22Pressemitteilung IP/19/1604 der Europäischen Kommission vom 12. 3. 2019 ( https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_19_1604 , zuletzt abgerufen am 28. 1. 2019). Der folgende Beitrag zeigt den Handlungsspielraum des österreichischen Gesetzgebers bei der Umsetzung der Richtlinie auf und skizziert mögliche To-dos für Unternehmen im Zusammenhang mit dem neuen Rechtsrahmen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte