Die DSGVO sieht bei Datenschutzverstößen hohe Geldbußen vor, die Unternehmen aber auch etwa nicht unternehmerisch tätigen Vereinen große Sorgen bereiten. Nach eineinhalb Jahren hat die aufsichtsbehördliche Praxis bei der Bemessung von Geldbußen die ersten Konturen angenommen. Des Weiteren wurden die ersten Streitfragen höchstgerichtlich entschieden. Diese Entwicklungen werden im Rahmen des gegenständlichen Aufsatzes besprochen.