ASVG: § 333
Im vorliegenden Fall betreute eine DN im Rahmen eines so genannten Shop-in-Shop-Systems für ihren DG in verschiedenen Supermärkten bestimmte Regale mit Waren ihres DG und hatte dabei ausschließlich den Weisungen ihres DG zu folgen. Als sie von einem Hochregal Warenkartons holte, kam sie zu Sturz, weil die Filialleiterin des Supermarkts mit einem Hubwagen unabsichtlich die Leiter, auf der die DN stand, berührte.