ASVG: § 175
Ganz allgemein stehen vorbereitende Verrichtungen, die erst die Aufnahme der Berufsfähigkeit ermöglichen, der betrieblichen Sphäre zu fern und stehen daher nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (vgl OGH 5. 12. 1989, 10 ObS 332/89, ARD 4225/8/90).