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"Vereinsschiedsgericht": Aufhebungsklage nach § 611 ZPO?

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2019/364RdW 2019, 465 Heft 7 v. 24.7.2019

VerG 2002: § 8

ZPO: §§ 538, 577 ff, 611

Gegenstand der Aufhebungsklage nach § 611 ZPO ist der Schiedsspruch eines inländischen Schiedsgerichts iSd §§ 577 ff ZPO. Wie § 577 Abs 4 ZPO ausdrücklich anordnet, gehören dazu nicht (bloße) "Vereinsschiedsgerichte", die iSv § 8 VerG 2002 nur zur Schlichtung von Streitigkeiten aus dem Vereinsverhältnis berufen sind. Vereinsstatuten können aber auch Schiedsgerichte iSd ZPO vorsehen.

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