UWG: § 2
Der Bekl ist Rechtsanwalt, der insb als Strafverteidiger auftritt. In einem Artikel in einer österreichischen Tageszeitung zum Thema "Verfahrenshilfe" wurde er mit der Aussage zitiert: "Da soll dann plötzlich ein Spezialist für Wirtschaftsrecht als Strafverteidiger agieren. Das wäre in etwa so, als müsste ein Zahnarzt eine Augenoperation vornehmen."