Die Richtlinie sieht zur stärkeren Harmonisierung im Bereich Restrukturierung, Insolvenz und Entschuldung Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz derartiger Verfahren vor, um dadurch die Leistungsfähigkeit der europäischen Volkswirtschaften positiv zu unterstützen. Die in Titel II der Richtlinie vorgesehenen präventiven Restrukturierungsrahmen sollen Schuldnern in finanziellen Schwierigkeiten zur Verfügung stehen, wenn eine Insolvenz droht und die Aussicht besteht, diese zu vermeiden und die Überlebensfähigkeit des Schuldners zu ermöglichen.