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BMF: Auslegung der Grenzgängerregelung des Art 15 Abs 6 DBA-BRD

Info aktuellArbeits-, Sozial- und SteuerrechtBearbeiterin: Barbara TumaRdW 2019/281RdW 2019, 365 Heft 6 v. 19.6.2019

Dieser Erlass gibt den Inhalt einer Konsultationsvereinbarung wieder, die zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland auf Basis von Art 25 Abs 3 des DBA Deutschland abgeschlossen wurde. Die Konsultationsvereinbarung dient der Klärung der Wirkungsweise der Grenzgängerregelung in Art 15 Abs 6 des DBA Deutschland. Sie legt die abgestimmte Auslegung der Anwendungsvoraussetzungen der Grenzgängerregelung im Allgemeinen sowie in bestimmten Sonderfällen dar (wie Heimarbeit, Teilzeit, mehrere AG, unterjähriger Zuzug/Wegzug, Berufskraftfahrer, Ärzte) sowie die Rechtsfolgen der Anwendbarkeit der Grenzgängerregelung. Die Konsultationsvereinbarung gibt lediglich das gemeinsame Verständnis der Abkommenspartner wider. Über die gesetzliche Bestimmung des Art 15 Abs 6 DBA Deutschland hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch nicht begründet. Erlass des BMF vom 30. 4. 2019, BMF-010221/0113-IV/8/2019, BMF-AV Nr 68/2019.

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