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AGB eines Ticketservice: Kosten der Versendung

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2018/418RdW 2018, 567 Heft 9 v. 19.9.2018

ABGB: § 1063a

KSchG: §§ 28, 29

Ein Versendungskauf liegt auch vor, wenn Eintrittskarten - wie hier - im Rahmen eines "Ticketservice" von einem vom Veranstalter verschiedenen Dritten (hier: als Kommissionär) verkauft und (nach Wahl) versendet werden. Auch nach Inkrafttreten des VRUG hat der Käufer dabei die Versendungskosten zu tragen (§ 1063a ABGB).

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