Das Vergaberechtsreformgesetz 2018 wurde mit über zweijähriger Verspätung am 20. 8. 2018 im BGBl kundgemacht. Im Folgenden soll ein Überblick über das Bundesvergabegesetz (BVergG) 2018 mit Schwerpunkt der Regelungen für öffentliche Auftraggeber im sogenannten klassischen Bereich gegeben werden.