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Grundstücksbesteuerung: Schedulensystem und Werbungskostenabzug verfassungskonform

SteuerrechtMag. Andrea Ebner/Dr. Edeltraud Lachmayer11Die beiden Autorinnen haben im Verfahren vor dem VfGH federführend die Stellungnahme der Bundesregierung vorbereitet.RdW 2018/96RdW 2018, 110 Heft 2 v. 19.2.2018

Der VfGH hatte mit Prüfbeschluss vom 14. 6. 2017, E 1156/2016-22, ein Gesetzesprüfungsverfahren (G 183/2017) hinsichtlich des im Zusammenhang mit Einkünften aus privaten Grundstücksveräußerungen bestehenden Werbungskostenabzugsverbotes (§ 20 Abs 2 EStG 1988 idF 1. StabG 2012)22BGBl I 2012/22. sowie der Einschränkung des Verlustausgleichs (§ 30 Abs 7 EStG idF AbgÄG 2015)33BGBl I 2015/163. eingeleitet. Mit Erkenntnis vom 30. 11. 2017, G 183/2017, beurteilte der VfGH die Verlustausgleichsbeschränkungen sowie das Werbungskostenabzugsverbot im Schedulensystem als verfassungskonform. Der folgende Beitrag soll nunmehr die verfassungsrechtlichen Ansprüche an die Verlustverwertung und das Werbungskostenabzugsverbot in einem Schedulensystem im Lichte der VfGH-Judikatur darstellen.

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