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Pensionsrückstellungen: 6 % Abzinsung verfassungswidrig?

Steuerrechtem. o. Univ.-Prof. Dr. Werner DoraltRdW 2018/95RdW 2018, 109 Heft 2 v. 19.2.2018

Das FG Köln hält die Abzinsung von Pensionsrückstellungen mit 6 % für verfassungswidrig, weil sie erheblich über dem Marktzinsfuß liegt, und hat dazu eine Entscheidung des BVerfG eingeholt. Die Rechtslage in Deutschland stimmt insoweit mit der Rechtslage in Österreich überein, ähnliche Bedenken gibt es auch in Österreich.

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