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EU-Amtshilfegesetz schützt Steuergeheimnis bei gleichzeitigen Betriebsprüfungen

SteuerrechtBlick nach DeutschlandUdo EverslohRdW 2017/431RdW 2017, 594 Heft 8 v. 23.8.2017

Bei gleichzeitigen Betriebsprüfungen gem § 12 EUAHiG können EU-Mitgliedstaaten die dabei erlangten Informationen und die für die Vereinbarung der Prüfung notwendigen Kenntnisse nur in gesetzlich vorgegebenen Grenzen austauschen. Der vorliegende Beitrag verdeutlicht diese Grenzen und geht auch auf Rechtsschutzmöglichkeiten gegen den Informationsaustausch ein.

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