vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Revision: Rechtsfrage von "grundsätzlicher Bedeutung"

SteuerrechtMag. Helga Rathgeber, MARdW 2017/430RdW 2017, 589 Heft 8 v. 23.8.2017

Seit 1. 1. 2014 können Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtes mit der Revision gem Art 133 Abs 4 B-VG angefochten werden. Zulässig ist eine Revision nur, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, die von grundsätzlicher Bedeutung ist. Anhand der Rechtsprechung soll aufgezeigt werden, welche Anforderungen gestellt werden und wann eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vorliegt bzw nicht vorliegt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte