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Verbandsklage: Verbraucherkreditvertrag - Negativzinsen

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2017/338RdW 2017, 486 Heft 7 v. 17.7.2017

KSchG: §§ 6, 28, 28a, 29

§ 28a KSchG erweitert den Anwendungsbereich der Verbandsklagen auf gesetzwidrige Geschäftspraktiken von Unternehmern im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern. Die Möglichkeit einer vorbeugenden Unterlassungsklage besteht auch in einem Verbandsprozess gem § 28a KSchG.

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