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Haftung des Alleingesellschafter-Geschäftsführers (cic) wegen Verfolgung eigener Interessen?

WirtschaftsrechtDr. Hans-Georg Koppensteiner, LL.M.RdW 2017/229RdW 2017, 291 Heft 5a v. 26.5.2017

Der folgende Beitrag wendet sich dagegen, dass der Geschäftsführer einer GmbH niemals aus cic deswegen haften würde, weil er eigene wirtschaftliche Interessen verfolgt. Ferner wird gegen die ganz hM dargelegt, dass jedenfalls das Innehaben aller Anteile ein solches Interesse begründet.

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