Der VwGH hat an den EuGH ein Vorabentscheidungsersuchen gerichtet betr Verwendung einer UID-Nummer aus einem anderen Mitgliedstaat als dem Ansässigkeitsstaat des mittleren Unternehmers und Steuerbefreiung auch bei nicht fristgerechter zusammenfassender Meldung. VwGH 19. 10. 2016, Ra 2015/15/0017 (EU 2016/0005; C-580/16 ).