In einem aktuellen Fall hat der OGH klargestellt, dass kein Wegunfall vorliegt (und damit kein Schutz in der gesetzlichen Unfallversicherung), wenn ein AN seinen Heimweg zur Verrichtung der Notdurft in einem Waldstück kurz unterbricht und dabei von einem Ast am Auge verletzt wird. Auch ein "in der Dienstzeit aufgestautes Bedürfnis" stelle nicht den notwendigen Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit her. OGH 11. 11. 2016, 10 ObS 133/16f.