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Ausländerbeschäftigung: Fachkräfteverordnung 2017

Info aktuellArbeits-, Sozial- und SteuerrechtBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2017/8RdW 2017, 2 Heft 1 v. 23.1.2017

Gem § 13 AuslBG hat der BMASK im Falle eines längerfristigen Arbeitskräftebedarfs, der aus dem im Inland verfügbaren Arbeitskräftepotenzial nicht abgedeckt werden kann, zur Sicherung des Wirtschafts- und Beschäftigungsstandortes durch VO für das nächstfolgende Kalenderjahr Mangelberufe festzulegen, in denen Ausländer als Fachkräfte gem § 12a AuslBG zugelassen werden können. Für das Jahr 2017 wurde vor Kurzem die neue, 11 Berufe umfassende Fachkräfteverordnung im BGBl kundgemacht. BGBl II 2016/423.

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