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AGB-Klausel eines Leasingvertrags

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterin: Sabine KriwanekRdW 2016/304RdW 2016, 395 Heft 6 v. 20.6.2016

ABGB: §§ 932, 933a

Nach der vorliegenden AGB-Kausel tritt der Leasinggeber an den Leasingnehmer alle "Gewährleistungs- und Garantieansprüche" ab, die gegenüber dem Lieferanten bestehen. Aus dem Umstand, dass (nur) "Gewährleistungs- und Garantieansprüche" abgetreten werden, ist hinreichend eindeutig, dass nicht auch Schadenersatzan-

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