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Lohnpfändung - unpfändbare Freibeträge ab 1. 1. 2017

Info aktuellArbeits-, Sozial- und SteuerrechtBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2016/588RdW 2016, 806 Heft 12 v. 20.12.2016

Ausgehend von einem Ausgleichszulagenrichtsatz von 889,84 € für das Jahr 2017 ergeben sich für die Lohnpfändung folgende unpfändbare Freibeträge ab 1. 1. 2017:

allgemeiner Grundbetrag (§ 291a Abs 1 EO): monatlich 889 €erhöhter allgemeiner Grundbetrag (wenn der Verpflichtete keine Sonderzahlungen erhält; § 291a Abs 2 Z 1 EO): monatlich 1.038 €

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