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Unterscheidbarkeit von Firmenbezeichnungen

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2016/495RdW 2016, 674 Heft 10 v. 17.10.2016

UGB: § 29

Nach § 29 Abs 1 UGB muss sich jede neue Firma "von allen an dem selben Orte oder in der selben Gemeinde bereits bestehenden und in das Firmenbuch eingetragenen Firmen deutlich unterscheiden". § 29 UGB entspricht - abgesehen vom Wegfall des Abs 4 - dem früheren § 30 HGB, sodass die von Lehre und Rsp zu dieser Bestimmung entwickelten Grundsätze weiter heranzuziehen sind.

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