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Schaumweinsteuer nicht verfassungswidrig

SteuerrechtJudikaturBearbeiterin: Birgit BleyerRdW 2015/468RdW 2015, 536 Heft 8 v. 18.8.2015

SchwStG 1995: § 3 Abs 1, BGBl 1994/702 idF BGBl I 2014/13

Die Anträge des BFG, die ersten beiden Ziffern "1" und "0" im einzigen Satz des § 3 Abs 1 des Schaumweinsteuergesetz 1995, BGBl 1994/702 idF BGBl I 2014/13, als verfassungswidrig aufzuheben, sodass die Schaumweinsteuer (statt 100 €) 0 € je Hektoliter Schaumwein beträgt, werden zurückgewiesen.

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