Abzüge, die von Arbeitgebern in Rahmen einer unrichtigen oder ungültigen Aufrechnungserklärung vorgenommen werden, können von betroffenen Arbeitnehmern ohne Gegeneinwände gerichtlich geltend gemacht werden. Eine Aufrechnungserklärung auf der Lohnabrechnung, mit welcher der Abzug durchgeführt wird, ist unrichtig und kann Strafen nach dem Lohn- und Sozialdumpinggesetz nach sich ziehen.