In letzter Zeit hat sich der Gerichtshof der Europäischen Union (im Folgenden kurz: EuGH) in einigen Urteilen mit der CE-Kennzeichnung beschäftigt. Diese Urteile fanden in der österreichischen Fachliteratur bisher wenig Beachtung. In der Unternehmenspraxis handelt es sich jedoch um ein Thema von großer praktischer Relevanz, das im Allgemeinen den Rechtsgebieten Europa-, Wirtschafts- und Technikrecht zugerechnet wird; in einem - zugegebenermaßen ziemlich weit verstandenen Sinn - kann man es aber auch zum Unternehmensrecht zählen.1