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Vertragliche Absicherung des nichtinsolventen Vertragspartners11Dieser Aufsatz gibt ausschließlich die persönliche Meinung der Autoren wieder.

WirtschaftsrechtDipl.-Ing. Mag. Dr. Gernot Fritz, BSc./MMMag. Thomas K. Mayr-Riedler WienRdW 2015/593RdW 2015, 702 Heft 11 v. 17.11.2015

Die mit dem IRÄG 201022Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2010, BGBl I 2010/29. eingefügte insolvenzrechtliche Auflösungssperre nach den §§ 25a und 25b IO setzt der Vertragsauflösung durch die nichtinsolvente Partei bei Insolvenz ihres Vertragspartners erhebliche Schranken. Dieser Beitrag untersucht die Grenzen der nach aktueller Rechtslage zulässigen Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der Vertragserrichtung, die eine Erreichung der Zielsetzungen des nichtinsolventen Vertragspartners (Absicherung der Masseinsuffizienz, Auflösung des Vertragsverhältnisses) ohne Verletzung der §§ 25a und 25b IO zulassen, und bietet im Anschluss einen Überblick und eine Einteilung der möglichen Absicherungsmechanismen anhand der damit verfolgten Ziele.

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