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Abschluss von Schiedsvereinbarungen: Form für die Bevollmächtigung11Der vorliegende Beitrag stellt eine leicht veränderte Fassung eines Vortrags dar, den der Verfasser beim 15. Graduiertentreffen im internationalen Wirtschaftsrecht am 13. 6. 2014 in Wien gehalten hat und der im Tagungsband Nueber/Preszlowska/Zwirchmayr, Privatautonomie im Wandel (2015) 151, erschienen ist.

WirtschaftsrechtUniv.- Ass. MMag. Dr. Martin TrenkerRdW 2015/592RdW 2015, 696 Heft 11 v. 17.11.2015

Werden Schiedsklauseln von - rechtsgeschäftlichen - Vertretern abgeschlossen, hält das österreichische Recht gleich zwei wesentliche Formgebote bereit, über deren rechtspolitische Berechtigung seit Langem diskutiert wird: Erstens setzt § 1008 ABGB eine Spezialvollmacht voraus, zweitens leitet die hRsp aus § 583 ZPO ab, dass die Vollmacht schriftlich erteilt worden sein muss. Der vorliegende Beitrag untersucht die von diesen Normen tatsächlich ausgehenden Risiken für potenzielle Schiedsparteien, allfällige nachträgliche Heilungsmöglichkeiten sowie die überaus schwierige kollisionsrechtliche Beurteilung.

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