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Verbot der Handynutzung für nicht freigestellte BR-Mitglieder unzulässig

Info aktuellArbeits-, Sozial- und SteuerrechtRdW 2014/8RdW 2014, 2 Heft 1 v. 23.1.2014

Nach Ansicht des OGH ist ein generelles Verbot der Nutzung von Mobiltelefonen zur Ausübung der Betriebsratstätigkeit auch bei einer Arbeit in einem Gefahrenbereich ungerechtfertigt. Das BR-Mitglied darf daher auch bei einer Tätigkeit in einem Gefahrenbereich seinen Arbeitsplatz verlassen, um außerhalb des Gefahrenbereichs in Ausübung seiner Aufgaben als Belegschaftsvertreter mit dem Mobiltelefon zu telefonieren, sofern er zuvor pflichtgemäß die Erforderlichkeit des Telefonats eingeschätzt und auf die betrieblichen Notwendigkeiten im Hinblick auf den konkret im Gang befindlichen Arbeitsablauf Rücksicht genommen hat. Ein generelles Verbot für aktive, nicht freigestellte BR-Mitglieder, ihre Mobiltelefone zur Ausübung der BR-Tätigkeit während der Arbeitszeit zu verwenden, verstößt gegen das Beschränkungsverbot des § 115 Abs 3 ArbVG. OGH 28. 10. 2013, 8 ObA 58/13g.

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