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Einbeziehung von AGB in das Vertragsverhältnis - Abrufbarkeit im Internet reicht aus

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2013/517RdW 2013, 528 Heft 9 v. 17.9.2013

ABGB: §§ 861, 864a

AGB sind in das Vertragsverhältnis einbezogen, wenn in den getroffenen Vereinbarungen ausdrücklich darauf Bezug genommen wird und der Vertragspartner vor Vertragsabschluss die Möglichkeit hatte, sich davon Kenntnis zu verschaffen. Diese Möglichkeit ist gegeben, wenn die AGB auf der Website des Verwenders oder mittels Google-Suche abrufbar sind.

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