Folgende Doppelbesteuerungsabkommen wurden an den neuen OECD-Standard betreffend steuerliche Transparenz und Amtshilfebereitschaft angepasst:
DBA mit San Marino: BGBl III 2013/227; die Änderungen treten mit 1. 9. 2013 in Kraft und finden auf Steuerzeiträume Anwendung, die am oder nach dem 1. 1. 2011 beginnen.