vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Abschlussprüfer: Dritthaftung aus Vertrag - Verjährung

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2013/330RdW 2013, 329 Heft 6 v. 17.6.2013

ABGB § 1295 Abs 1

UGB § 275 Abs 5

Bei dem Prüfungsauftrag der Gesellschaft an den Abschlussprüfer handelt es sich um einen Vertrag mit Schutzwirkungen zugunsten von Kunden und Anlegern. Die Dritthaftung des Abschlussprüfers folgt daher nicht aus objektiv-rechtlichen Sorgfaltspflichten, sondern aus Vertrag.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte