vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Forderungsexekution auf Insolvenz-Entgelt - Antragsrecht des Überweisungsgläubigers

ArbeitsrechtJudikaturRdW 2012/589RdW 2012, 535 Heft 9 v. 17.9.2012

Erste Rsp zu § 6 Abs 8 IESG und Abkehr von der bisherigen Rsp

IESG § 6 Abs 8

Nach § 6 Abs 8 IESG (idF BGBl I 2009/90) steht das Antragsrecht auf Zahlung des Insolvenz-Entgelts nur dem anspruchsberechtigten AN selbst zu, und zwar auch betreffend gepfändete, verpfändete oder übertragene Teile des Insolvenz-Entgelts oder der gesicherten Ansprüche. Einem Überweisungsgläubiger steht nur das gesonderte subsidiäre Antragsrecht zur Verfügung, das nur bei Vorliegen der speziell normierten Voraussetzungen in Anspruch genommen werden kann (insb Vorlage eines rechtskräftigen Exekutionstitels gegen den Anspruchsberechtigten betreffend die Verpflichtung zur Antragstellung).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte