vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Optierung in gesatzten BAGS-KV - Schadenersatz bei Verletzung der Informationspflicht

ArbeitsrechtJudikaturRdW 2012/586RdW 2012, 533 Heft 9 v. 17.9.2012

ABGB §§ 1295, 1298

BAGS-KV: § 41

Nach § 41 des zur Satzung erklärten BAGS-KV hat jeder AN einmalig und einseitig das Recht, sich innerhalb von 6 Monaten nach Inkrafttreten der Satzung zu entscheiden, ob er in die Entgeltbestimmungen des BAGS-KV optiert oder in seinen bisherigen Entgeltbestimmungen verbleibt. Als Grundlage zur Optierungsentscheidung hat der AG dem AN binnen 4 Monaten nach Inkrafttreten der Satzung eine schriftliche Information über die fiktive Einstufung,

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte