UrhG § 16 Abs 3
Das Übertragen des Eigentums an einzelnen Werkstücken führt nach § 16 Abs 3 UrhG nur zur Erschöpfung des insofern bestehenden Verbreitungsrechts, nicht zum Erlöschen anderer Verwertungsrechte.
OGH 11. 5. 2012, 4 Ob 85/12x
UrhG § 16 Abs 3
Das Übertragen des Eigentums an einzelnen Werkstücken führt nach § 16 Abs 3 UrhG nur zur Erschöpfung des insofern bestehenden Verbreitungsrechts, nicht zum Erlöschen anderer Verwertungsrechte.
OGH 11. 5. 2012, 4 Ob 85/12x