vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Insider-Information

Info aktuellWirtschaftsrechtRdW 2012/402RdW 2012, 381 Heft 7 v. 16.7.2012

Ein Zwischenschritt, der einer Entscheidung eines börsennotierten Unternehmens vorausgeht, kann eine Insider-Information darstellen, über die die Finanzmärkte informiert werden müssen (hier: Information des Aufsichtsratsvorsitzenden sowie weiterer Kollegiumsmitglieder rund 2 Monate vor der Öffentlichkeit über den geplanten Rücktritt des Vorstandsvorsitzenden). EuGH 28. 6. 2012, C-19/11 , Geltl.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte