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Gewährleistung für mangelhafte Fenster - Austausch möglich

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2012/272RdW 2012, 274 Heft 5 v. 18.5.2012

ABGB §§ 914, 932

Der Gewährleistungsbehelf des Austausches steht nach hA (zB 6 Ob 134/08m, JBl 2008, 786) nur bei Gattungsschulden zur Verfügung. Ob der Austausch bei einer Speziesschuld dann möglich ist, wenn eine wirtschaftlich gleichwertige Ersatzlage geschaffen werden kann, bleibt offen.

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