Das Stabilitätsgesetz 2012 erfordert eine Anpassung der Liebhabereiverordnung an die Ausweitung der Reinvermögenszugangstheorie ab 1. 4. 2012.
1. Die Ausweitung der Ertragsteuerpflicht
Die Reinvermögenszugangstheorie gilt ab 1. 4. 2012 umfassend im Betriebs- und Privatvermögen. Die umfassende Besteuerung von Vermögensänderungen erhöht die Reichweite der Einkommensteuer. Bei der ertragsteuerrechtlichen Liebhabereifrage sind deshalb Vermögensänderungen zu berücksichtigen. Die Liebhaberei-Verordnung muss der neuen Rechtslage angepasst werden.