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Liebhaberei im Licht des Stabilitätsgesetzes 2012

SteuerrechtUniv.-Prof. Dr. Reinhold BeiserRdW 2012/243RdW 2012, 235 Heft 4 v. 17.4.2012

Das Stabilitätsgesetz 2012 erfordert eine Anpassung der Liebhabereiverordnung an die Ausweitung der Reinvermögenszugangstheorie ab 1. 4. 2012.

1. Die Ausweitung der Ertragsteuerpflicht

Die Reinvermögenszugangstheorie gilt ab 1. 4. 2012 umfassend im Betriebs- und Privatvermögen. Die umfassende Besteuerung von Vermögensänderungen erhöht die Reichweite der Einkommensteuer. Bei der ertragsteuerrechtlichen Liebhabereifrage sind deshalb Vermögensänderungen zu berücksichtigen. Die Liebhaberei-Verordnung muss der neuen Rechtslage angepasst werden.

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