Erste Rsp zur Zurechnung von sexuellen Belästigungen durch Personen mit Arbeitgeberfunktionen
GlBG § 6 Abs 1
Für die Frage, ob die sexuelle Belästigung einer Mitarbeiterin durch einen Vorgesetzten einer Personengesellschaft (hier: Kommanditgesellschaft) als AG zuzurechnen ist, sodass die Gesellschaft unmittelbar von der belästigten AN auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden kann (und nicht nur, wenn es die Gesellschaft als AG schuldhaft unterlässt, gegen die Belästigungen Abhilfe zu schaffen), ist maßgeblich, ob und inwieweit der Vorgesetzte zur selbstständigen Ausübung von Unternehmer- und insb Arbeitgeberfunktionen berechtigt war und die sexuelle Belästigung damit in einem inneren Zusammenhang stand.