vorheriges Dokument
nächstes Dokument

4-jähriges Verfahren nach dem AuslBG - Überschreitung der angemessenen Verfahrensdauer

ArbeitsrechtJudikaturRdW 2012/237RdW 2012, 232 Heft 4 v. 17.4.2012

AuslBG: § 28 AuslBG

EMRK Art 6

Hat ein Verwaltungsstrafverfahren nach dem AuslBG von der erstmaligen Aufforderung zur Rechtfertigung bis zur Zustellung des Bescheides der Berufungsbehörde 3 Jahre und 11 Monate gedauert - wobei insb zwischen der mündlichen Verkündung des angefochtenen Berufungsbescheides und dessen Zustellung 3 Jahre und 2 Monate vergangen sind -, ohne dass Art und Umfang des Sachverhaltes oder die zu beurteilende Rechtsfrage die Behandlung dieser Rechtssache als ungewöhnlich komplex erscheinen lassen, ist die Dauer des Verfahrens nicht mehr als angemessen iSd Art 6 EMRK anzusehen. Der AG ist daher in seinem durch Art 6 Abs 1 EMRK gewährleisteten Recht auf eine Entscheidung innerhalb angemessener Frist verletzt worden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte