BVergG § 125 Abs 5, § 129 Abs 1 Z 3
Ein Auftraggeber handelt rechtswidrig, wenn er einen Bieter im Rahmen der vertieften Angebotsprüfung zur "Neukalkulation des K3-Blattes" auffordert. Dass die vertiefte Angebotsprüfung insofern nicht gesetzeskonform durchgeführt wurde, macht auch die Ausscheidung des Bieters gem § 129 Abs 1 Z 3 BVergG 2006 rechtswidrig.