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Zu den umsatzsteuerlichen Auswirkungen des StabG auf den Bereich des Wohnungseigentums

SteuerrechtRA Dr. Christian PraderRdW 2012/726RdW 2012, 698 Heft 11 v. 19.11.2012

Mit dem StabG wurde § 6 Abs 2 UStG nicht nur in Bezug auf die Verzichtsmöglichkeit des Bestandgebers auf die Steuerbefreiung eingeschränkt, sondern Gleiches auch für die Umsätze von Eigentumsgemeinschaften angeordnet,11Insoweit besteht ein maßgeblicher Unterschied zur zum Bestandrecht nahezu identen Rechtslage in Deutschland (vgl dort § 9 Abs 2 dt UStG). um eine Gleichstellung von Bestandnehmern und Wohnungseigentümern zu erreichen.22 Bovenkamp/Fuhrmann/Kühmayer/Reisch/Resch/Sulz, Immobilienbesteuerung NEU (2012) Rz 253. Demnach besteht die Optionsmöglichkeit nur dann, wenn der Leistungsempfänger, also der Wohungseigentümer, das Grundstück (oder einen baulich abgeschlossenen Teil, sohin das/die Wohnungseigentumsobjekt[e]) nahezu ausschließlich335%-Bagatellgrenze. für Umsätze verwendet, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen.

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